Was ist die UN-Behindertenrechtskonvention?
Im März 2009 trat in Deutschland die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Kraft (UN-BRK). Es handelt sich hierbei um einen Vertrag zwischen vielen Ländern der Welt. In dem Vertrag steht geschrieben, dass Menschen mit und ohne Behinderung die gleichen Rechte haben und gleichbehandelt werden sollen. Die UN-Behindertenrechtskonvention bezieht sich auf alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. Sie umfasst 50 Artikel.
Zur UN-BRK:
Was steht in der UN-Behindertenrechtskonvention über Bildung geschrieben (Artikel 24)?
Der Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention behandelt den Bereich „Bildung“. Darin steht geschrieben, dass jeder Mensch ein Recht auf Bildung hat und zusammen mit anderen Menschen lernen können soll. Dies gilt auch für Menschen mit Behinderungen. Behinderte und nicht behinderte Kinder sollen zusammen in eine Schule gehen. Keine Schule darf sagen, dass ein Kind wegen einer Behinderung nicht dort lernen darf. Jeder Mensch mit Behinderung kann Hilfe bei der Bildung bekommen – in der Schule, in Kursen, im Beruf oder an der Universität. Hierbei ist es wichtig, für jeden Menschen mit Behinderung eine gute Kommunikations-Form zu finden. Jeder soll sich gut mit anderen unterhalten können und auch verstehen, was die Lehrerinnen und Lehrer und Schülerinnen Schüler sagen. Hierzu können auch Gebärden-Sprache, Blinden-Schrift oder andere Kommunikations-Formen genutzt werden.
Zum Artikel 24 der UN-BRK (Bildung):