Umsetzung der schulischen Inklusion an der Fasanenhofschule

Wie gestaltet sich der gemeinsame Unterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder (schulischen Inklusion) an der Fasanenhofschule?

An der Fasanenhofschule werden bereits seit dem Schuljahr 2011/12 Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam unterrichtet. Die Fasanenhofschule arbeitet daher mit verschiedenen sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) zusammen. KollegInnen dieser SBBZ unterstützen Kinder mit einem sog. „sonderpädagogischen Bildungsanspruch“ stundenweise im Unterricht. Regelmäßig beraten und besprechen sie sich mit den KollegInnen der Fasanenhofschule über die Entwicklung der Kinder. und vereinbaren (auch) individuelle Lernziele. Ziel aller gemeinsamen Bemühungen ist es, für alle Kinder die bestmöglichen Lernbedingungen zu schaffen.

Die Unterstützung der Kinder mit sog. „sonderpädagogischem Bildungsanspruch“ findet in der Regel im gemeinsamen Unterricht statt. Der Unterricht orientiert sich für die Kinder mit Behinderungen am Bildungsplan der Grundschule. Daneben gilt für sie jedoch auch der Bildungsplan des jeweiligen Förderschwerpunkts. Die Kinder werden folglich zieldifferent unterrichtet, es gelten für sie z.T. andere Ziele als für die Kinder ohne Behinderungen. Die Kinder haben das Recht auf verschiedene Hilfen, um am gemeinsamen Unterricht teilhaben zu können.

Es besteht an der Fasanenhofschule jedoch gleichfalls die Möglichkeit, dass Kinder mit Behinderungen in einzelnen Stunden in sog. Differenzierungsräumen von KollegInnen der SBBZ unterstützt werden. Hier können verschiedene Fertigkeiten entfaltet, trainiert, gefestigt und vertieft werden. Die Erziehungsberechtigten sind über die verschiedenen Modelle der Unterstützung anzuhören und einzubeziehen.