Antragsstellung

Unser Kind ist von Behinderung betroffen. Wie stelle ich einen Antrag auf ein „sonderpädagogisches Bildungsangebot“?

 Besteht aus Sicht der Erziehungsberechtigten, des Kindergartens oder auch der Schule die Möglichkeit, dass ein Kind „Anspruch auf einen sonderpädagogischen Bildungsanspruch“ haben könnte, sollte das Verfahren einer sonderpädagogischen Überprüfung eingeleitet werden. Hierzu ist von den Erziehungsberechtigten ein Antrag beim Schulamt zu stellen, welches über die weiteren Schritte entscheidet. Von verschiedenen Fachkräften sind in der Folge Berichte einzuholen. Entscheidungen über den Anspruch auf ein entsprechendes Bildungsangebot oder auch den Lernort des Kindes werden stets vom Schulamt in Kooperation mit den Erziehungsberechtigten getroffen.

Eine Übersicht bezüglich des Ablaufs der Antragstellung finden Sie hier:

http://schulamt-stuttgart.de/site/pbs-bw-new/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/Schulaemter/schulamt-stuttgart/Formulare/SBBZ/Ablaufplan%20bei%20Antrag%20auf%20sonderp%C3%A4dagogische%20%C3%9Cberpr%C3%BCfung.pdf