„Kinder
wollen nicht wie Fässer gefüllt, sondern wie Fackeln entzündet werden“ (Francois Reblais um 1500)
Der Freundes- und Förderverein der Fasanenhofschule wurde im Jahr 1999 im Rahmen einer Sprachförderung der Robert-Bosch-Stiftung gegründet. Mit der Gründung setzte sich der Verein zum Ziel, die Fasanenhofschule hin zu einer attraktiven und flexiblen Schule für Schüler und Eltern zu begleiten, durch Förderung, Unterstützung und Kostenbeteiligung. Seitdem wurde eine Vielzahl an Aktivitäten und Projekten der Schule unterstützt oder erst möglich gemacht.
Aufgaben und Ziele
Die Aufgaben und Ziele des Vereins sind die Förderung von:
- Schülerinnen und Schülern sowie Klassengemeinschaften
- Eltern und deren Mitwirkung und Mitgestaltung des Schullebens
- Lehrerinnen und Lehrer und deren Unterrichtsgestaltung
- Miteinander bei Schulfesten, AGs, Projekten und Ausflügen
Bislang geförderte Projekte
- Slow-Mobil (gemeinsames gesundes Kochen)
- Ausstattung für Tonen und Holzwerkstatt
- Hebammenunterricht
- Lesewettbewerb
- Mathematikwettbewerb
- Konzert “Begegnungen der Schulmusik“ Möhringen
- Ausflüge
- Gesundheitslauf“
und vieles mehr
Ein Verein lebt von seinen Mitgliedern!
Die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler und des Lehrerkollegiums ist aber nur durch die Mithilfe unserer Mitglieder möglich. Helfen auch Sie bei der Mitgestaltung einer optimalen Lernumgebung für die Kinder, damit ihnen mit Spaß und geeigneten Methoden und Materialien die Grundlagen vermittelt werden können, ihren zukünftigen Herausforderungen gelassen begegnen und die Zukunft unserer Gesellschaft aktiv mitgestalten zu können.
Unterstützen Sie den gemeinnützigen Verein mit einer steuerlich absetzbaren Spende. Treten Sie dem Förderverein bei!
Aktueller Flyer mit Eintrittserklärung
Kontakt
- Vorsitzende: Meltem Yücel
- Vorsitzende: Selvihan Yilmaz
E-Mail-Adresse des Fördervereins: fffstuttgart@gmx.de
oder über das Schulsekretariat
Fasanenhofschule Stuttgart
Markus-Schleicher-Str. 15
70565 Stuttgart
Telefon: 0711-2165 7970 Fax: 0711-2165 7971
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 12€ pro Jahr. Ab 01.01.2020 ist der Mitgliedsbeitrag 15 € pro Jahr
Freundes- und Förderverein der Fasanenhofschule e.V. Registriert im Registergericht des AG Stuttgart VR 6393
IBAN: DE45600501010002169815, BIC: SOLADEST600 (BW-Bank Stuttgart)
Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DS-GVO
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters
Verantwortlicher im Sinne des Art. 13 Abs. 1 lit. a) DS-GVO ist
Freundes- und Förderverein der Fasanenhofschule e.V.
Markus-Schleicher-Straße 15
70565 Stuttgart
Email: fffstuttgart@gmx.de
1. Vorsitzende: Meltem Yücel
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist gemäß Art. 35 DSGVO für den Freundes- und Förderverein der Fasanenhofschule e.V. nicht erforderlich.
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Es werden nur solche personenbezogenen Daten
verwendet, die für die satzungsgemäße Erfüllung des Mitgliedsvertrages
(Mitgliederverwaltung) oder die Erstellung einer Spendenbescheinigung
erforderlich sind.
Rechtsgrundlage ist hierfür Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DS-GVO.
Zum Zwecke der Mitgliederverwaltung werden hierbei nur
Name, Vorname, Anschrift und bei erteiltem Lastschriftmandat die
Bankverbindungsdaten verarbeitet. Dasselbe gilt bei Spenden.
Für den Fall einer behördlichen Prüfung, bspw. Der Finanzverwaltung, werden
Informationen auch gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DS-GVO zur Wahrung
berechtigter Interessen des Vereins verarbeitet.
4. Empfänger der personenbezogenen Daten
Der Freundes- und Förderverein der Fasanenhofschule
e.V. übermittelt personenbezogene Daten (lediglich bei erteiltem
Lastschriftmandat) an die
Baden-Württembergische Bank
unselbstständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg
Kleiner Schlossplatz 11
70173 Stuttgart
zum Zwecke des Einzuges der Mitgliedsbeiträge.
Im Fall einer behördlichen Prüfung werden Informationen zu Spenden an die zuständige Finanzbehörde übermittelt.
6. Drittlandtransfer
Es findet kein Drittlandtransfer personenbezogener Daten statt.
7. Speicherdauer
Die
für die Mitgliederverwaltung notwendigen Daten (siehe Punkt 3) werden unmittelbar
nach Beendigung der Vereinsmitgliedschaft unmittelbar gelöscht.
Die für die Spendenverwaltung notwendigen Daten werden für die Dauer
gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gespeichert und dann automatisiert gelöscht.
Dasselbe gilt für die gesetzlich vorgeschriebene Speicherung von Finanzdaten
wie Mitgliedsbeiträgen.
8. Betroffenenrechte
Dem Vereinsmitglied steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu.
Da keine Einwilligung für die Datenverarbeitung erforderlich ist und auch nicht abgefragt wird, hat das Vereinsmitglied auch kein Recht, eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen.
Dem Vereinsmitglied steht ferner ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu.
9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Bereitstellung der auf dem Mitgliedsantrag abgefragten Daten (Siehe Punkt 3) ist für den Vertragsabschluss der Mitgliedschaft erforderlich. Bei fehlenden Angaben ist eine Mitgliedschaft nicht möglich.
10. Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling
Eine automatisierte Entscheidungsfindung existiert nicht.